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Inhaltliche Arbeit
Wir bringen die FAU voran. Beispiele unserer Anträge, Positionspapiere und ähnliches findet ihr weiter unten auf dieser Seite.
Unsere derzeitigen Forderungen für die wir uns aktuell sowie langfristig einsetzten:
Unsere derzeitigen Forderungen für die wir uns aktuell sowie langfristig einsetzten:
- eine gesetzliche Festschreibung der verfassten Studierendenschaft
- mehr Gruppenarbeitsplätze/Lernplätze mit Steckdosen
- eine automatische Verlängerung der Regelstudienzeit bei ehrenamtlichem Engagement
- Abschaffung der Regelstudienzeit für ein flexibleres Studium
- längere Öffnungszeiten von Bibliotheken & Mensen
Wer vertritt dich derzeit in welchen Gremien der FAU?
Konvent:
FSV Nat:
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Fakultätsrat Nat:
Fakultätsrat Phil:
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weitere Gremien in denen wir dich derzeit vertreten:
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Anträge, Positions- und Forderungspapiere und Pressemitteilungen
2023
Forderung einer realistischen Position zur momentanen Eskalation des Nahostkonflikts
Beschlussforderung:
Die Studierendenvertretung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg erklärt sich solidarisch mit den Zivilist*Innen im aktuellen Nahostkonflikt. Wir sprechen uns klar gegen eine einseitige Solidarisierung nur mit Israel aus, sondern stellen uns auf die Seite der Zivilist*Innen und der täglich steigenden Opferzahlen auf beiden Seiten.
Des Weiteren fordern wir die gesamte Universität auf, sich weiterhin kritisch mit der aktuellen Situation auseinanderzusetzen und an einer dezidierten Aufklärung der aktuellen Situation zu arbeiten. Es kann nicht sein, dass die Diskussion über den aktuellen Konflikt allein von der Solidarität mit den israelischen Opfern dominiert wird.
Aus diesem Grund stehen wir ganz bewusst auch solidarisch zu den Zivilist*innen in Palästina, die momentan tagtäglich um ihr Leben und das ihrer Familien bangen müssen.
Die Schuld an der momentanen grausamen Situation tragen weder die israelischen noch die palästinensischen Zivilst*innen. Die Schuld an der derzeitigen Eskalation kann in erster Linie nur der palästinensischen Terrororganisation Hamas zugeschrieben werden. Wir distanzieren uns jedoch in aller Deutlichkeit davon, die Hamas mit Palästina gleichzusetzen. Im gleichen Atemzug distanzieren wir uns jedoch auch von dem grausamen Vorgehen der israelischen Regierung im Gazastreifen. Ebenso distanzieren wir uns von dem durch den Nahostkonflikt verstärkten Antisemitismus und der Islamophobie in Deutschland.
Begründung:
Am 7. Oktober 2023 startete die Terrororganisation Hamas einen Großangriff auf Israel. Dabei kamen hunderte bis tausende Menschen ums Leben, hunderte wurden von der Hamas entführt und verschleppt. Mit diesem Angriff erreichte der seit Jahrhunderten andauernde Konflikt einen neuen Höhepunkt der Eskalation.
Als Reaktion auf diesen inakzeptablen Angriff verhängte die israelische Regierung noch am selben Tag den Kriegszustand und startete eine massive Militäroperation gegen die Hamas im Gazastreifen.
Um eine dezidierte Auseinandersetzung mit den aktuellen Geschehnissen zu ermöglichen, muss man sich zunächst bewusst machen, dass es sich bei der Hamas um eine extremistische, fundamentalistisch-islamische Organisation handelt. Ihr Ziel ist laut ihrer Charta die Zerstörung Israels zur Befreiung Palästinas und damit die Wiedererrichtung des palästinensischen Staates. Dabei lehnen sie alle Friedensinitiativen ab und missbilligen die Länder, die in der Region Friedensverträge wie das Camp-David-Abkommen abschließen. Es kann eindeutig festgestellt werden, dass es sich bei der angeblichen Widerstandsbewegung Hamas um eine Terrororganisation handelt. Eine Gleichsetzung dieser Terrororganisation mit der palästinensischen Zivilbevölkerung ist daher inakzeptabel und falsch.
Neben den grausamen Angriffen der Hamas muss jedoch auch berücksichtigt werden, dass die israelische Blockade des Gazastreifens die Not der Zivilbevölkerung auf palästinensischer Seite immer weiter vergrößert. So leiden derzeit viele Menschen unter Obdachlosigkeit, Mangel an Nahrung, Wasser und Strom.
Darüber hinaus wirken sich die aktuellen Ereignisse im Gaza-Streifen auf unseren Alltag aus. So häufen sich in den letzten Wochen die Solidaritätsbekundungen mit Israel sowohl von zahlreichen politischen Vereinen als auch von der Universität selbst. Während dies in den ersten Tagen noch zu rechtfertigen war, ist es nun an der Zeit, sich klar auf die Seite der Zivilbevölkerung zu stellen, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit.
Gerade in Deutschland wird der Nahostkonflikt derzeit dazu genutzt, ein antisemitisches Weltbild zu festigen. Dieses wird derzeit allerdings weniger von Muslimen als vielmehr von deutschen Rechtsextremisten geprägt, auf die über 80% der antisemitischen Straftaten entfallen.
Die Folge ist eine zunehmende Häufung islamfeindlicher Äußerungen, die unter dem Deckmantel des Konflikts gerechtfertigt werden sollen.
Aus diesem Grund distanzieren wir uns ganz deutlich von jeglicher Art von Antisemitismus und Islamfeindlichkeit und stehen solidarisch zu den Zivilist*innen im derzeitigen Konflikt.
Quellenlage:
https://www.lpb-bw.de/nahostkonflikt#c98682 Aufgerufen am 23.10.2023
https://embassies.gov.il/berlin/AboutIsrael/the-middle-east/naherostendokumente/ 56 Die%20radikalislamische%20Terrororganisation%20Hamas.pdf Aufgerufen am 23.10.2023
https://www.tagesschau.de/ausland/asien/kriegsvoelkerrecht-israel-hamas-100.html 58 Aufgerufen am 23.10.2023 https://www.deutschlandfunk.de/israel-gaza-krieg-hamas-iran-hisbollah-100.html Aufgerufen am 23.10.2023
https://www.akweb.de/politik/krieg-in-israel-und-gaza-die-linke-muss-ihren-moralischen-62 Aufgerufen am 23.10.2023 https://jacobin.com/2023/10/germany-israel-war-crimes-gaza-palestine-international-law?fbclid=PAAaapUFjBwyzbjr5eLJ6Jd6sclCfJj5xAonvgUaWUDqdSfyUln9UaBX8u3yk Aufgerufen am 65 23.10.2023
Die Studierendenvertretung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg erklärt sich solidarisch mit den Zivilist*Innen im aktuellen Nahostkonflikt. Wir sprechen uns klar gegen eine einseitige Solidarisierung nur mit Israel aus, sondern stellen uns auf die Seite der Zivilist*Innen und der täglich steigenden Opferzahlen auf beiden Seiten.
Des Weiteren fordern wir die gesamte Universität auf, sich weiterhin kritisch mit der aktuellen Situation auseinanderzusetzen und an einer dezidierten Aufklärung der aktuellen Situation zu arbeiten. Es kann nicht sein, dass die Diskussion über den aktuellen Konflikt allein von der Solidarität mit den israelischen Opfern dominiert wird.
Aus diesem Grund stehen wir ganz bewusst auch solidarisch zu den Zivilist*innen in Palästina, die momentan tagtäglich um ihr Leben und das ihrer Familien bangen müssen.
Die Schuld an der momentanen grausamen Situation tragen weder die israelischen noch die palästinensischen Zivilst*innen. Die Schuld an der derzeitigen Eskalation kann in erster Linie nur der palästinensischen Terrororganisation Hamas zugeschrieben werden. Wir distanzieren uns jedoch in aller Deutlichkeit davon, die Hamas mit Palästina gleichzusetzen. Im gleichen Atemzug distanzieren wir uns jedoch auch von dem grausamen Vorgehen der israelischen Regierung im Gazastreifen. Ebenso distanzieren wir uns von dem durch den Nahostkonflikt verstärkten Antisemitismus und der Islamophobie in Deutschland.
Begründung:
Am 7. Oktober 2023 startete die Terrororganisation Hamas einen Großangriff auf Israel. Dabei kamen hunderte bis tausende Menschen ums Leben, hunderte wurden von der Hamas entführt und verschleppt. Mit diesem Angriff erreichte der seit Jahrhunderten andauernde Konflikt einen neuen Höhepunkt der Eskalation.
Als Reaktion auf diesen inakzeptablen Angriff verhängte die israelische Regierung noch am selben Tag den Kriegszustand und startete eine massive Militäroperation gegen die Hamas im Gazastreifen.
Um eine dezidierte Auseinandersetzung mit den aktuellen Geschehnissen zu ermöglichen, muss man sich zunächst bewusst machen, dass es sich bei der Hamas um eine extremistische, fundamentalistisch-islamische Organisation handelt. Ihr Ziel ist laut ihrer Charta die Zerstörung Israels zur Befreiung Palästinas und damit die Wiedererrichtung des palästinensischen Staates. Dabei lehnen sie alle Friedensinitiativen ab und missbilligen die Länder, die in der Region Friedensverträge wie das Camp-David-Abkommen abschließen. Es kann eindeutig festgestellt werden, dass es sich bei der angeblichen Widerstandsbewegung Hamas um eine Terrororganisation handelt. Eine Gleichsetzung dieser Terrororganisation mit der palästinensischen Zivilbevölkerung ist daher inakzeptabel und falsch.
Neben den grausamen Angriffen der Hamas muss jedoch auch berücksichtigt werden, dass die israelische Blockade des Gazastreifens die Not der Zivilbevölkerung auf palästinensischer Seite immer weiter vergrößert. So leiden derzeit viele Menschen unter Obdachlosigkeit, Mangel an Nahrung, Wasser und Strom.
Darüber hinaus wirken sich die aktuellen Ereignisse im Gaza-Streifen auf unseren Alltag aus. So häufen sich in den letzten Wochen die Solidaritätsbekundungen mit Israel sowohl von zahlreichen politischen Vereinen als auch von der Universität selbst. Während dies in den ersten Tagen noch zu rechtfertigen war, ist es nun an der Zeit, sich klar auf die Seite der Zivilbevölkerung zu stellen, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit.
Gerade in Deutschland wird der Nahostkonflikt derzeit dazu genutzt, ein antisemitisches Weltbild zu festigen. Dieses wird derzeit allerdings weniger von Muslimen als vielmehr von deutschen Rechtsextremisten geprägt, auf die über 80% der antisemitischen Straftaten entfallen.
Die Folge ist eine zunehmende Häufung islamfeindlicher Äußerungen, die unter dem Deckmantel des Konflikts gerechtfertigt werden sollen.
Aus diesem Grund distanzieren wir uns ganz deutlich von jeglicher Art von Antisemitismus und Islamfeindlichkeit und stehen solidarisch zu den Zivilist*innen im derzeitigen Konflikt.
Quellenlage:
https://www.lpb-bw.de/nahostkonflikt#c98682 Aufgerufen am 23.10.2023
https://embassies.gov.il/berlin/AboutIsrael/the-middle-east/naherostendokumente/ 56 Die%20radikalislamische%20Terrororganisation%20Hamas.pdf Aufgerufen am 23.10.2023
https://www.tagesschau.de/ausland/asien/kriegsvoelkerrecht-israel-hamas-100.html 58 Aufgerufen am 23.10.2023 https://www.deutschlandfunk.de/israel-gaza-krieg-hamas-iran-hisbollah-100.html Aufgerufen am 23.10.2023
https://www.akweb.de/politik/krieg-in-israel-und-gaza-die-linke-muss-ihren-moralischen-62 Aufgerufen am 23.10.2023 https://jacobin.com/2023/10/germany-israel-war-crimes-gaza-palestine-international-law?fbclid=PAAaapUFjBwyzbjr5eLJ6Jd6sclCfJj5xAonvgUaWUDqdSfyUln9UaBX8u3yk Aufgerufen am 65 23.10.2023
2020
Positionspapier: Keine digitalen Hochschulwahlen
Demokratische Ansprüche an Hochschulwahlen
Als studentische Interessensvertretung und Selbstverwaltung verstehen wir uns nicht als Kegelverein oder als Vorstufe zur echten Politik. Wir nehmen die Interessen aller Studierenden ernst, das heißt wir kämpfen bei Hochschulwahlen für eine hohe Wahlbeteiligung und die allgemeinpolitische Interessenvertretung. Entsprechend müssen die höchsten demokratischen Ansprüche gelebt und umgesetzt werden.
Die Basis der studentischen Demokratie sind die jährlichen Hochschulwahlen. Einmal im Jahr werden alle Studierenden zur Stimmabgabe aufgerufen, um ihre Interessensvertretung zu wählen. Es handelt sich dabei um einen Prozess, der letztendlich auf den Wahlgrundsätzen unseres Grundgesetzes fußt und nicht mit einer digitalen Umsetzung vereinbar ist. Neben offensichtlichen Problemen bezüglich Geheimhaltung und Unmittelbarkeit der Wahl im digitalen Raum ist insbesondere die Öffentlichkeit, die Transparenz, sowie der Schutz vor Manipulation nicht ausreichend abgesichert. Wir interpretieren das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot von elektronischen Wahlgeräten so, dass es auch auf Hochschulwahlen angewendet werden muss.
Die klassische Urnenwahl auf Papier ist unstreitbar in den Punkten Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Manipulationssicherheit, wohingegen bei digitalen Wahlen auf eine digitale „Black-Box“ vertraut werden muss, deren Funktion selbst bei Offenlegung des Quellcodes für einen Großteil der Wähler*innen nicht nachvollziehbar ist und eine Wahlbeobachtung unmöglich macht. Eine einzelne Person mit entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnissen kann womöglich unentdeckt die gesamte Wahl manipulieren. Allein die Möglichkeit dazu beschädigt das Vertrauen in die Demokratie massiv.
Auch in Pandemiezeiten muss eine analoge Variante gefunden werden, um das Vertrauen in die studentische Demokratie zu erhalten und keine Gewohnheitseffekte - auch für andere Wahlen auf Kommunal-, Landes-, oder Bundesebene - zu generieren.
Pandemiekonforme Maßnahmen
In der Konsequenz zuvor genannter Punkte erkennen wir zwei Maßnahmen zur Gewährleistung analoger Hochschulwahlen als legitim an:
1. Anpassung der Amtsperioden
Die hochschulpolitischen Amtszeiten sind, verglichen mit anderen politischen Ebenen, relativ kurz. So können kleinere, pandemiebedingte Anpassungen der Amtsperioden genutzt werden, um – mit entsprechendem Hygienekonzept - eine Präsenzwahl auf Zeiten niedriger Infektionszahlen zu legen, ohne dabei das Risiko von Machtkonzentration und -missbrauch durch überlange Amtszeiten einzugehen.
2. Briefwahl
Sollte eine Entspannung des Infektionsgeschehen nicht absehbar und damit keine Präsenzwahl unter sicheren Bedingungen durchführbar sein, bleibt nur die Option einer kompletten Briefwahl, wie sie bereits bei der Hochschulwahl 2020 durchgeführt wurde. Zwar ist eine Briefwahl teuer und ein großer Verwaltungsakt, jedoch müssen, um demokratischen Ansprüchen zu genügen, diese Hürden gestemmt werden.
Als studentische Interessensvertretung und Selbstverwaltung verstehen wir uns nicht als Kegelverein oder als Vorstufe zur echten Politik. Wir nehmen die Interessen aller Studierenden ernst, das heißt wir kämpfen bei Hochschulwahlen für eine hohe Wahlbeteiligung und die allgemeinpolitische Interessenvertretung. Entsprechend müssen die höchsten demokratischen Ansprüche gelebt und umgesetzt werden.
Die Basis der studentischen Demokratie sind die jährlichen Hochschulwahlen. Einmal im Jahr werden alle Studierenden zur Stimmabgabe aufgerufen, um ihre Interessensvertretung zu wählen. Es handelt sich dabei um einen Prozess, der letztendlich auf den Wahlgrundsätzen unseres Grundgesetzes fußt und nicht mit einer digitalen Umsetzung vereinbar ist. Neben offensichtlichen Problemen bezüglich Geheimhaltung und Unmittelbarkeit der Wahl im digitalen Raum ist insbesondere die Öffentlichkeit, die Transparenz, sowie der Schutz vor Manipulation nicht ausreichend abgesichert. Wir interpretieren das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot von elektronischen Wahlgeräten so, dass es auch auf Hochschulwahlen angewendet werden muss.
Die klassische Urnenwahl auf Papier ist unstreitbar in den Punkten Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Manipulationssicherheit, wohingegen bei digitalen Wahlen auf eine digitale „Black-Box“ vertraut werden muss, deren Funktion selbst bei Offenlegung des Quellcodes für einen Großteil der Wähler*innen nicht nachvollziehbar ist und eine Wahlbeobachtung unmöglich macht. Eine einzelne Person mit entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnissen kann womöglich unentdeckt die gesamte Wahl manipulieren. Allein die Möglichkeit dazu beschädigt das Vertrauen in die Demokratie massiv.
Auch in Pandemiezeiten muss eine analoge Variante gefunden werden, um das Vertrauen in die studentische Demokratie zu erhalten und keine Gewohnheitseffekte - auch für andere Wahlen auf Kommunal-, Landes-, oder Bundesebene - zu generieren.
Pandemiekonforme Maßnahmen
In der Konsequenz zuvor genannter Punkte erkennen wir zwei Maßnahmen zur Gewährleistung analoger Hochschulwahlen als legitim an:
1. Anpassung der Amtsperioden
Die hochschulpolitischen Amtszeiten sind, verglichen mit anderen politischen Ebenen, relativ kurz. So können kleinere, pandemiebedingte Anpassungen der Amtsperioden genutzt werden, um – mit entsprechendem Hygienekonzept - eine Präsenzwahl auf Zeiten niedriger Infektionszahlen zu legen, ohne dabei das Risiko von Machtkonzentration und -missbrauch durch überlange Amtszeiten einzugehen.
2. Briefwahl
Sollte eine Entspannung des Infektionsgeschehen nicht absehbar und damit keine Präsenzwahl unter sicheren Bedingungen durchführbar sein, bleibt nur die Option einer kompletten Briefwahl, wie sie bereits bei der Hochschulwahl 2020 durchgeführt wurde. Zwar ist eine Briefwahl teuer und ein großer Verwaltungsakt, jedoch müssen, um demokratischen Ansprüchen zu genügen, diese Hürden gestemmt werden.
antrag_04_keine_digitalen_hochschulwahlen.pdf | |
File Size: | 33 kb |
File Type: |
Positionspapier zur Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes
Das Positionspapier zum Bayerischen Hochschulgesetz haben wir in einem breiten, überparteilichen Bündnis ausgearbeitet und auch wir als Juso Hochschulgruppe waren an der Entscheidungsfindung beteiligt.
Das eingebrachte und ohne Änderungen so beschlossene Positionspapier findet ihr hier.
Das eingebrachte und ohne Änderungen so beschlossene Positionspapier findet ihr hier.
Faire Studienbedingungen auch im Wintersemester 2020/21
- Ausarbeitung und Einbringung in den Konvent am 22.10.2020 Richard Schmidt in Zusammenarbeit mit Michael Straulino (FSI Ma/Phy).
- Antrag mehrheitlich und ohne Änderungen vom Konvent angenommen
Einleitung:
Derzeit entwickelt sich das Corona-Infektionsgeschehen in ähnlicher Art und Weise, wie bereits zu Beginn des Sommersemesters und es ist nicht davon auszugehen, dass in naher Zukunft mit einer Trendwende zu rechnen ist. Gleichzeitig liefen jedoch mit dem Ende des Sommersemesters viele Erleichterungen der Studienbedingungen aus, obwohl eine Entspannung der Rahmenbedingungen derzeit ungewiss ist.
Daher möge der Konvent beschließen, folgende Punkte im Interesse der Studierenden an der
FAU an entsprechender Stelle einzufordern.
Über die formulierten Positionen hinaus werden die verantwortlichen Stellen der Studierendenvertretung
und der Universitätsverwaltung gebeten, transparent und kontinuierlich über den
jeweils aktuellen Sachstand in Bezug auf den Umgang mit der Corona-Pandemie zu informieren,
insbesondere über die jeweils administrierten Social-Media Kanäle.
Im Folgenden gilt: Forderung 1. ist durch die LAK-Delegation gegenüber der Staatsregierung,
Forderungen 2.-4. durch den Sprat gegenüber den zuständigen Stellen der Universitätsleitung
einzufordern.
Positionen:
Folgende Erleichterungen aus dem Sommersemester 2020, sind auch, gültig für alle Studierende,
auf das Wintersemester 2020/21 auszuweiten:
- Ausweitung der individuellen Regelstudienzeit, insbesondere für im Wintersemester 2020 neu beginnende Studierende.
- Verlängerung der GOP-Fristen auf 3+1 Semester, insbesondere für im Wintersemester 2020 neu beginnende Studierende.
- Unveränderte Fortführung der Fehlversuchs-Regelung aus dem Sommersemester 2020, insbesondere die Möglichkeit während der Prüfung von einer Klausur zurückzutreten und das Annullieren nicht bestandener Prüfungen.
- Im Allgemeinen keine Nachteile für Studierende, denen es nicht möglich ist, an Präsenz-Veranstaltungen teilzunehmen.
Begründung:
Rahmenbedingungen des Wintersemester 2020/21
Wie in der Einleitung schon genannt, ist das Infektionsgeschehen derzeit stark ansteigend. Daher ist damit zu rechnen, dass es dazu kommen kann, dass das aktuelle Wintersemester unter sehr ähnlichen Bedingungen stattfinden muss wie bereits das vergangene Sommersemester.
Keine zwei Klassen an Studierenden
Es sollen keine zwei Klassen an Studierenden entstehen, diejenigen die bereits seit einiger Zeit studieren und bereits Erleichterungen in Anspruch nehmen konnten und diejenigen, die zum jetzigen Wintersemester beginnen und in ihrer Studiensituation nicht mehr vollumfänglich durch derartige Erleichterungen unterstützt werden. Dabei treffen die immernoch schwierigen Rahmenbedingungen gerade neu beginnende Studierenden ungleich härter, da gerade diese noch nicht mit dem allgemeinen Leben und Arbeiten an der Universität vertraut sind.
Nicht auf kulantes Handeln der einzelnen Lehrenden bauen
Die Erfahrung aus dem Sommersemester zeigt, dass nicht alle Lehrenden in den Rahmenbedingungen der angebotenen Lehrveranstaltungen ausreichend entgegenkommend sind, um die Nachteile der aktuellen Situation auszugleichen. In diesen Fällen dürfen den Studierenden keinerlei Nachteile entstehen.
Persönliche Situation vieler Studierender
Die Pandemie bringt nach wie vor erhebliche Mehrbelastungen im außeruniversitären Leben vieler Studierender mit sich. Gerade durch derzeit häufiger auftretende emotionale und finanzielle Belastungen in den Bereichen Arbeit, Wohnsituation, Care-Tätigkeiten und nicht zuletzt auch durch die erheblichen Gesundheitsrisiken, denen sich Studierende im Alltag gegenüber sehen, ist es vielen nicht möglich, sich mit ausreichender Zeit und Energie dem eigenen Studium zu widmen oder gar die aktuellen Mehrbelastungen auszugleichen.
Pandemiebedingte Wissenslücken im Abiturjahrgang 2020
Neu beginnende Studierende, insbesondere Abiturient*innen aus dem letzten Abi-Jahrgang, müssen zum Teil infolge der massiven Unterrichtsausfälle ersten Halbjahr 2020 vorhandene Wissenslücken schließen und stehen dadurch vor einer zusätzlicher Mehrbelastung im Sommersemester 2020.
Unterstützung der Initiative LIBOS (Landkreisübergreifendes interkommunales Bündnis für den Ostast der Stadt-Umland-Bahn)
Beschlussvorschlag
Der studentische Konvent der Friedrich-Alexander-Univeristät Erlangen-Nürnberg unterstützt die Initiative LIBOS (Landkreisübergreifendes interkommunales Bündnis für den Ostast der Stadt-Umland-Bahn) in ihrer Forderung, die Planungen für den Ostast der StUB aufrechtzuerhalten.
Die betroffenen Kommunen und Landkreise werden aufgefordert, eine neue Kosten-Nutzen-Untersuchung bezüglich des Ostastes der StUB durchzuführen und dabei insbesondere klimapolitische Aspekte gegenüber der Untersuchung von 2012 stärker zu gewichten.
Die Landesregierung, insbesondere die zuständigen Staatsministerien für Umwelt und Verbraucherschutz und für Wohnen, Bau und Verkehr wird aufgefordert, durch das Bereitstellen ausreichender Fördergelder die betroffenen Kommunen bei der Realisierung des Ostastes mit dem Ziel einer zeitnahen Realisierung finanziell zu unterstützen.
Begründung
Von einer Stärkung des ÖPNV durch den StUB-Ostast profitieren insbesondere die Studierenden im Umland der FAU, die vielerorts mangels praktikabler Alternativen gezwungen sind, mit dem eigenen PKW zur Uni, oder zumindest zu ÖPNV-Knotenpunken zu pendeln. Für viele würde eine Erschließung der östlichen Landkreise eine erhebliche Kostenersparnis bedeuten und den Besitz eines eigenen PKW überflüssig machen.
Studierenden aus den östlichen Teilen der Landkreise Erlangen-Höchstadt und Forchheim stünde durch die Realisierung des T-Netzes mit Anbindung an die Gräfenbergbahn eine klimafreundliche und gegenüber der Anreise mit dem Bus komfortablere wie auch zeiteffizientere Möglichkeit zur Verfügung, zu den Universitätsstandorten zu pendeln.
Darüber hinaus sind Maßnahmen, die zu einer Verlagerung von PKW-Individualverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel führen, unter klimapolitischen Gesichtspunkten generell zu befürworten.
Der studentische Konvent der Friedrich-Alexander-Univeristät Erlangen-Nürnberg unterstützt die Initiative LIBOS (Landkreisübergreifendes interkommunales Bündnis für den Ostast der Stadt-Umland-Bahn) in ihrer Forderung, die Planungen für den Ostast der StUB aufrechtzuerhalten.
Die betroffenen Kommunen und Landkreise werden aufgefordert, eine neue Kosten-Nutzen-Untersuchung bezüglich des Ostastes der StUB durchzuführen und dabei insbesondere klimapolitische Aspekte gegenüber der Untersuchung von 2012 stärker zu gewichten.
Die Landesregierung, insbesondere die zuständigen Staatsministerien für Umwelt und Verbraucherschutz und für Wohnen, Bau und Verkehr wird aufgefordert, durch das Bereitstellen ausreichender Fördergelder die betroffenen Kommunen bei der Realisierung des Ostastes mit dem Ziel einer zeitnahen Realisierung finanziell zu unterstützen.
Begründung
Von einer Stärkung des ÖPNV durch den StUB-Ostast profitieren insbesondere die Studierenden im Umland der FAU, die vielerorts mangels praktikabler Alternativen gezwungen sind, mit dem eigenen PKW zur Uni, oder zumindest zu ÖPNV-Knotenpunken zu pendeln. Für viele würde eine Erschließung der östlichen Landkreise eine erhebliche Kostenersparnis bedeuten und den Besitz eines eigenen PKW überflüssig machen.
Studierenden aus den östlichen Teilen der Landkreise Erlangen-Höchstadt und Forchheim stünde durch die Realisierung des T-Netzes mit Anbindung an die Gräfenbergbahn eine klimafreundliche und gegenüber der Anreise mit dem Bus komfortablere wie auch zeiteffizientere Möglichkeit zur Verfügung, zu den Universitätsstandorten zu pendeln.
Darüber hinaus sind Maßnahmen, die zu einer Verlagerung von PKW-Individualverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel führen, unter klimapolitischen Gesichtspunkten generell zu befürworten.
Positionspapier zur Kooperation zwischen der FAU Erlangen-Nürnberg und dem Konfuzius-Institut Nürnberg-Erlangen
- Ausgearbeitet und am 23.09.2020 in den Konvent eingebracht durch Aydan Eda Simsek
- Einstimmig vom Konvent angenommen
Position:
Der Studentische Konvent teilt die deutschlandweite Kritik gegenüber Konfuzius-Instituten und fordert die Universität zu mehr Transparenz in Bezug auf die Kooperation zwischen der FAU und dem Konfuzius-Institut Nürnberg-Erlangen auf. Die schriftliche Vereinbarung zwischen den beiden Institutionen soll für alle Mitglieder der Universität zugänglich gemacht werden. Der Studentische Konvent fordert zudem einen unabhängigen Ausschuss, welcher die Entstehung und Entwicklung der Kooperation aufarbeitet, sowie die Arbeit des Konfuzius-Instituts Nürnberg-Erlangen konstruktiv kritisch evaluiert. In diesem Ausschuss müssen mindestens zwei studentische Vertreter*innen sitzen, welche von der Studierendenvertretung entsendet werden.
Begründung
Entstehung und Funktion der Konfuzius Institute
Bei Konfuzius-Instituten handelt es sich um eine staatliche chinesische Bildungsorganisation, die dem Ministerium für Bildung zugeordnet ist. Das Ziel dieser Institute ist die Vermittlung der chinesischen Sprache und Kultur sowie die lokale chinesische Lehre international zu unterstützen und den kulturellen Austausch zu ermöglichen. Dieses Programm wurde 2004 unter der Leitung vom „Hanban“ (außenpolitische Kulturorganisation der Volksrepublik China, zu dem unter anderem die Propaganda-Abteilung dazugehört) ins Leben gerufen. Die Konfuzius-Institute arbeiten mit lokalen Partnerhochschulen und internationalen Universitäten zusammen.
In Deutschland gibt es laut Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage im Bundestag insgesamt 19 Konfuzius-Institute [1]. Die ersten Institute wurden in Berlin und Nürnberg in den Räumen der Freien Universität Berlin und in Form einer Kooperation mit der FAU im April bzw. Mai 2006 eröffnet. An der FAU basiert die Initiative auf den Bestrebungen des SinologieLehrstuhls, insbesondere dem Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Michael Lackner. Auf deutscher Seite wird das Institut, bei dem es sich um einen eingetragenen gemeinnützigen Verein handelt, von der FAU getragen. Chinesischer Träger ist die Pekinger Fremdsprachenuniversität (Beijing Foreign Studies University, kurz BFSU). Beide Trägerinstitutionen (FAU und BFSU) schlagen jeweils eine*n Direktor*in zur Vertretung vor. Der*die chinesische Direktor*in wird in der Regel für zwei Jahre nach Nürnberg entsandt, wobei unser Institut durch ein Auswahlverfahren an der Berufung beteiligt ist. Die Geschäftsführung obliegt der deutschen Direktorin. Die beiden Direktoren werden vom Vorstand ernannt und entlastet. Vorstandsvorsitzender des Vereins ist der Präsident der FAU, Prof. Dr. Joachim Hornegger.
Die Gründungsmitglieder sind die FAU, die BFSU, die Städte Nürnberg, Erlangen, Fürth, die Firma Siemens, Prof. Dr. Michael Lackner und Prof. Zhang Xiaohui. Neben den Trägern FAU und BFSU fördern und finanzieren das Konfuzius-Institut Nürnberg-Erlangen e.V. der zeit u. a. die Zentrale der Konfuzius-Institute in Peking, der Freistaat Bayern, die Städte Nürnberg und Erlangen sowie die Firma Siemens. Bei allen genannten Förderern werden jährlich Förderanträge gestellt [2].
Kritik an Konfuzius-Instituten und die Einschätzung der Situation an der FAU
Die Kritik an Konfuzius-Instituten gilt vor allem der Bereitstellung von finanziellen Mitteln, Lehrenden und Lehrmaterialien durch die chinesische Zentrale und dem chinesischen Bildungsministerium. Es besteht die Sorge, dass dadurch die akademische Freiheit gefährdet wird, die Möglichkeit der Spionage durch den kommunistischen Parteistaat China besteht und, dass die Institute für Soft Power (=politische Machtausübung, nicht militärisch, sondern kulturell und ideologisch) aktiv instrumentalisiert werden, um international ein positives China-Bild zu vermitteln. Auch Politiker*innen sehen die Institute kritisch, da es in der Vergangenheit häufig negative Schlagzeilen gab [3].
Prof. Dr. Katrin Kinzelbach (Politikwissenschaftlerin, Lehrstuhl für Menschenrechte mit Fokus auf China) sowie Prof. Dr. Dr. h.c. Heiner Bielefeldt (Politikwissenschaftler, Menschenrechtslehrstuhlinhaber, Leiter des Menschenrechtsinsituts Erlangen) erklärten in einem Gespräch dazu, dass das Bildungsministerium in China unter der Leitung der Propaganda-Abteilung steht und das Land versucht, im Bildungssystem eine Re-Ideologisierung voranzutreiben. Zudem steht das kommunistische Parteiregime unter massiver Menschenrechtskritik. Die beiden Professor*innen äußerten in diesem Gespräch auch ihre Sorge, dass Studierende und Lehrende über Konfuzius-Institute unter Druck gesetzt, beobachtet oder Repressionen ausgesetzt werden könnten. Zwar finden Sie die Möglichkeit des kulturellen Austausches und der sprachlichen Förderung gut und sinnvoll, jedoch könne der Einsatz von chinesischen Lehrenden und Lehrmaterial sowie finanziellen Mitteln aus China die Wissenschaft und Lehre an der FAU negativ beeinflussen. Im Gespräch wurde aber auch positiv hervorgehoben, dass es sich zwischen der FAU und der Konfuzius-Institut Nürnberg-Erlangen lediglich um eine Kooperation und keinen festen Lehrstuhl handelt (dies ist an anderen deutschen Universitäten der Fall und gesteht den Konfuzius-Instituten als fester Bestandteil einer Universität Mitspracherecht zu). Nichtsdestotrotz plädieren sie für einen unabhängigen Ausschuss, welcher die Entstehung und Kooperation transparent darlegt und die Zusammenarbeit der FAU und des Konfuzius-Instituts regelmäßig evaluiert, um potenzielle Probleme verhindern zu können.
In einem Gespräch mit Prof. Dr. Marc Matten vom Sinologie-Lehrstuhl der FAU, welches an der Einrichtung des Konfuzius-Instituts Nürnberg-Erlangen als Initiator beteiligt war, wurden nochmal Unklarheiten geklärt, um keinen voreiligen Beschluss als Konvent fassen zu müssen. Prof. Matten hat dargelegt, dass es bei der Kooperation zwischen der FAU und dem Konfuzius-Institut nie negative Auffälligkeiten gab und chinesische Lehrende und Studierende das Angebot als positiv erachten, um ein differenziertes China-Bild sowie einen kulturellen Austausch zu erhalten. Gleichermaßen erklärte er auch, dass das Institut nicht Teil der FAU ist, unsere Universität jedoch wesentlich größeren Einfluss auf das Institut hat, als andersrum. Die deutsche Direktorin des Instituts Dr. Yan Xu-Lackner (die Frau des Initiators und Sinologie-Lehrstuhlinhabers Prof. Dr. Michael Lackner) entscheidet durch regelmäßige China-Aufenthalte für Bewerbungsgespräche, welche chinesischen Lehrenden an ihrem Institut lehren dürfen. Auch das Material für die Kurse im Institut werden vorher durch die Sinologie begutachtet, sodass keine falschen oder fehlenden Informationen verbreitet werden können. Technische Geräte, die von Huawei gesponsert wurden, werden vom RRZE aufbereitet und betreut, sodass persönliche und sensible Daten nicht an den chinesischen Parteistaat gelangen können. Diese Auskünfte zeigen auf, dass die FAU nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis steht, sondern freiwillig dieses Angebot betreut und ermöglicht. Insgesamt sieht Prof. Matten die berechtigte Kritik gegenüber Konfuzius-Instituten, erklärt aber auch, dass es im Falle der Kooperation mit der FAU und dem Institut Nürnberg-Erlangen nicht zutrifft. Dennoch unterstützt er die Forderung nach mehr Transparenz und würde die Einrichtung eines unabhängigen Ausschusses zur regelmäßigen Evaluierung der Kooperation befürworten. Diese Idee könnte dadurch auch als Vorbild für andere Universitäten dienen.
[1] Deutscher Bundestag (2019): Antwort der Bundesregierung. URL: http://chinazentren.de/wp-content/ uploads/2020/02/Antwort-der-Bundesregierung-Konfuzius-Institute-an-deutschen-Hochschulen.pdf (Stand: 15.09.2020)
[2] Vgl. Konfuzius-Institut Nürnberg-Erlangen: Über uns. URL: https://www.konfuzius-institut.de/dasinstitut/ueber-uns.html (Stand: 12.09.2020)
[3] Vgl. BR24 (2020): Konfuzius-Institute unter Propagandaverdacht. URL: https://www.br.de/nachrichten/ deutschland-welt/chinas- konfuzius-institute-unter-propagandaverdacht,RnlcnVw (Stand: 12.09.2020)
[2] Vgl. Konfuzius-Institut Nürnberg-Erlangen: Über uns. URL: https://www.konfuzius-institut.de/dasinstitut/ueber-uns.html (Stand: 12.09.2020)
[3] Vgl. BR24 (2020): Konfuzius-Institute unter Propagandaverdacht. URL: https://www.br.de/nachrichten/ deutschland-welt/chinas- konfuzius-institute-unter-propagandaverdacht,RnlcnVw (Stand: 12.09.2020)
Qualifizierte Atteste abschaffen
Krank und sofort verdächtig? Welche Krankheit oder gesundheitliche Beeinträchtigung man hat, geht in erster Linie nur einen selbst etwas an, deshalb besteht die nach §203 StGB normierte, ärztliche Schweigepflicht.
Aktuell müssen Studierende der meisten Fachrichtungen, sollten sie unmittelbar vor einer Prüfung erkranken oder an einer Prüfung, zu der sie pflichtangemeldet sind, krankheitsbedingt nicht teilnehmen können, Atteste abgeben, die eine detaillierte Darstellung des Krankheitsbilds enthalten. Hierfür müssen die Studierenden die behandelnden Ärzt*innen in einem Schreiben explizit von der Schweigepflicht entbinden. Dies stellt eine Verletzung des Datenschutzes dar und greift schwer in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und die informationelle Selbstbestimmung der Studierenden ein.
Als Studierende im Zustand einer Krankheit diese bürokratische Odyssee und Erniedrigung auf sich nehmen zu müssen, werten wir als nicht zumutbar. Deshalb ist es dringend erforderlich, dass die Pflicht ein qualifiziertes Attest vorlegen zu müssen, grundsätzlich abgeschafft wird. Um die gesundheitliche Prüfungsunfähigkeit festzustellen, genügt unserer Ansicht nach wie auch bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ein einfaches Attest, ohne dass die Universität genaue Kenntnis über das Krankheitsbild erlangen muss.
In einer Ausarbeitung aus dem Jahr 2018 [1] stellte der wissenschaftliche Dienst des Bundestages fest, dass die Praktik vieler Hochschulen, Atteste mit Angabe von Symptomen - in keinem Fall aber Angabe der ärztlichen Diagnose – nur unter der Voraussetzung, dass die „Entscheidung über den Grundrechtseingriff durch ein Parlamentsgesetz hinreichend klar und bestimmt“ vom Gesetzgeber getroffen wird, rechtmäßig sein kann. Dies sehen wir jedoch durch das bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG) nicht gegeben und fordern die FAU deshalb auf, die Praxis, Studierende bei krankheitsbedingtem Versäumen von Prüfungen zur Angabe von Symptomen zu drängen, umgehend einzustellen.
[1] https://www.bundestag.de/resource/blob/563742/3fd189aca692429b0716dcb396f5bf43/wd-3-108-18-pdf-data.pdf
Aktuell müssen Studierende der meisten Fachrichtungen, sollten sie unmittelbar vor einer Prüfung erkranken oder an einer Prüfung, zu der sie pflichtangemeldet sind, krankheitsbedingt nicht teilnehmen können, Atteste abgeben, die eine detaillierte Darstellung des Krankheitsbilds enthalten. Hierfür müssen die Studierenden die behandelnden Ärzt*innen in einem Schreiben explizit von der Schweigepflicht entbinden. Dies stellt eine Verletzung des Datenschutzes dar und greift schwer in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und die informationelle Selbstbestimmung der Studierenden ein.
Als Studierende im Zustand einer Krankheit diese bürokratische Odyssee und Erniedrigung auf sich nehmen zu müssen, werten wir als nicht zumutbar. Deshalb ist es dringend erforderlich, dass die Pflicht ein qualifiziertes Attest vorlegen zu müssen, grundsätzlich abgeschafft wird. Um die gesundheitliche Prüfungsunfähigkeit festzustellen, genügt unserer Ansicht nach wie auch bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ein einfaches Attest, ohne dass die Universität genaue Kenntnis über das Krankheitsbild erlangen muss.
In einer Ausarbeitung aus dem Jahr 2018 [1] stellte der wissenschaftliche Dienst des Bundestages fest, dass die Praktik vieler Hochschulen, Atteste mit Angabe von Symptomen - in keinem Fall aber Angabe der ärztlichen Diagnose – nur unter der Voraussetzung, dass die „Entscheidung über den Grundrechtseingriff durch ein Parlamentsgesetz hinreichend klar und bestimmt“ vom Gesetzgeber getroffen wird, rechtmäßig sein kann. Dies sehen wir jedoch durch das bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG) nicht gegeben und fordern die FAU deshalb auf, die Praxis, Studierende bei krankheitsbedingtem Versäumen von Prüfungen zur Angabe von Symptomen zu drängen, umgehend einzustellen.
[1] https://www.bundestag.de/resource/blob/563742/3fd189aca692429b0716dcb396f5bf43/wd-3-108-18-pdf-data.pdf