In zahlreichen Lehrveranstaltungen an der FAU werden trotz der aktuellen Rahmenbedingungen strenge Regeln zur Anwesenheitspflicht [1] angewandt. So wird laut Berichten Studierender in vielerlei Seminaren die folgende Regel nach wie vor streng durchgesetzt: Drei Mal Fehlen kann durch eine Ersatzleistung ausgeglichen werden, ein viertes Mal führt zum Nichtbestehen. Insbesondere der Umstand, dass dabei weder auf angeordnete Quarantäne noch auf ärztliche Atteste Rücksicht genommen wird, ist dabei schon unter Normalbedingungen für die betroffene Person und alle anderen Seminarteilnehmer*innen gesundheitlich bedenklich und damit völlig unverhältnismäßig, unter den derzeitigen Rahmenbedingungen jedoch höchst fatal. Hier werden Studierende aller Warnungen der Expert*innen und weitreichender Regeln zum Trotz genötigt selbst bei eindeutig symptomatischer Erkrankung - im schlimmsten Falle sogar Corona-positiv - Lehrveranstaltungen zu besuchen. Wir fordern daher:
[1] Beispielhafte Regelung im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften: https://www.wiwiq.rw.fau.de/files/2018/09/Hinweise-Anwesenheitspflicht.pdf
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